Nachfolgend möchten wir einen kurzen, nicht-technischen Überblick über die gängigsten Verfahren für die Unternehmensbewertung geben. Im Detail sind die Verfahren recht kompliziert, die Grundzüge lassen sich aber auch ohne mathematische Spitzfindigkeiten leicht verstehen.
Substanzwertverfahren: Dieses Verfahren basiert auf dem Verkaufswert der Unternehmensvermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es beinhaltet Waren, Vorprodukte, Maschinen, Patente, Markenrechte und nicht betriebsnotwendiges Kapital wie Grundstücke und Gebäude, die zwar rechtlich zum Unternehmen gehören, aber für den Betrieb nicht relevant sind.
Ertragswertverfahren: Dieses weit verbreitete Verfahren basiert auf der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Die daraus abgeleiteten Jahresüberschüsse werden für zukünftige Perioden prognostiziert, basierend auf den Stärken und Schwächen des Unternehmens, und diskontiert auf Basis der Eigenkapitalkosten des Unternehmens, um einen Barwert zu ermitteln. Die Eigenkapitalkosten werden über den risikofreien Zinssatz abgeleitet. Hinzu kommt eine Risikoprämie für das Eigenkapital, die in der Regel über börsennotierte Unternehmen abgeleitet wird.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach §199 Bewertungsgesetz (BewG): In Deutschland wird der steuerliche Wert von Vermögensgegenständen, wie Anteilen an Kapitalgesellschaften, mit dem sogenannten gemeinen Wert bewertet. Dieser orientiert sich steuerlich am vereinfachten Ertragswertverfahren, bei dem die nachhaltig erzielbaren Jahreserträge der Gesellschaft mit dem Kapitalisierungsfaktor multipliziert werden.
Discounted Cash Flow (DCF): Dieses international dominierende Verfahren basiert auf den finanziellen Überschüssen bzw. Zahlungsströmen für die Inhaber / Anteilseigner. Der Begriff deutet bereits an, dass auch hier eine Diskontierung, d.h. eine “Verbarwertung”, zur Anwendung kommt. Zahlungen, die in der fernen Zukunft liegen, tragen weniger zum Unternehmenswert bei als solche, die unmittelbar bevorstehen. Der Diskontierungsfaktor, der die heutigen und zukünftigen Zahlungsströme vergleichbar macht, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zahlungsstroms.
Multiplikator-Verfahren: Dieses Verfahren basiert auf Unternehmenskennzahlen, die dazu herangezogen werden, die zu bewertende Firma mit anderen Unternehmen vergleichbar zu machen. Die Unternehmenskennzahlen, die dabei Verwendung finden, sind in der Regel: Umsatz, EBIT, EBITDA oder (eher unüblich) der Jahresüberschuss. Der Multiplikator ergibt sich, indem der bekannte Wert des Vergleichsunternehmens ins Verhältnis zu der jeweiligen Kennzahl gesetzt wird.
Venture Capital Methode: Dieses Verfahren basiert auf dem erwarteten Exit-Erlös bei einem Verkauf oder IPO (Börsengang). Von diesem Wert wird mit der erwarteten Rendite auf den Bewertungszeitpunkt zurückgerechnet. Strebt der VC-Investor eine Rendite von 20 % an, so wird mit diesem Wert diskontiert. Gleichzeitig ergibt sich der Exit-Wert aber auch aus dem prognostizierten Umsatz und Gewinn, da diese den Preis bestimmen, der sich beim Börsengang oder Weiterverkauf an einen neuen Finanzinvestor mutmaßlich erzielen lassen wird.
Jede dieser Methoden hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und wird je nach Situation und Anforderungen eingesetzt. Es ist wichtig, die richtige Methode für die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens auszuwählen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Bewertung eines Unternehmens oft subjektiv ist und von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, der aktuellen Marktlage und der spezifischen Stärken und Schwächen des Unternehmens. Daher ist es oft ratsam, einen Experten für Unternehmensbewertungen zu konsultieren, um eine genaue und faire Bewertung zu erhalten.
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